Sie seien wie von den Rekurrenten deklariert, unverändert übernommen und veranlagt worden. Die Rekurrenten würden in der Einsprache zu Unrecht fordern, die Schulden von CHF 144'988.00 (I. CHF 5'598.00, Kreditoren CHF 133'769.00 und Mehrwertsteuer von CHF 5'521.00) zu berücksichtigen. Dieser Antrag beruhe auf einer neu eingereichten - 10 - Bilanzseite der Passiven aus dem Abschluss F. 2014 mit Druckdatum 4. November 2019. Die restlichen Seiten des Abschlusses seien nicht eingereicht worden.