7.1.2. Die Vorinstanz verweist auf die Stellungnahme des KStA vom 7. August 2020. In dieser wird ausgeführt, dass die Beträge in der Vermögensvergleichsrechnung auf der definitiven Steuerveranlagung 2014 beruhen. Die Schulden der F. würden sich auf insgesamt CHF 210'831.00 belaufen und setzten sich aus den Schulden H. CHF 202'554 und den transitorischen Passiven von CHF 8'277.00 zusammen. Diese Angaben seien der rechtskräftigen Steuerveranlagung 2014 entnommen worden. Sie seien wie von den Rekurrenten deklariert, unverändert übernommen und veranlagt worden.