Ende 2015 sei der Betrag von CHF 103'733.00 gemäss Buchhaltung eingesetzt worden. Im Vermögensvergleich seien die Schulden gemäss Abweichungsbegründung und gemäss Buchhaltung verglichen worden, was falsch sei. Entweder würden jeweils die Zahlen der Buchhaltung oder die Schulden gemäss Abweichungsbegründung verglichen. Gemäss dem Auszug aus der Buchhaltung 2015 (Rekursbeilage 6) seien CHF 30'036.05 an der Schuld von Herrn H. amortisiert worden. Damit ergebe sich eine Vermögenszunahme von lediglich CHF 27'314.00. Die Ermessensaufrechnung sei um CHF 66'000.00 zu hoch.