Zwar wurden von den Rekurrenten Unterlagen nachgereicht, jedoch nicht vollständig (vgl. Mahnung vom 25. November 2020). Es bestand folglich, auch nach durchgeführter Untersuchung, weiterhin eine Unsicherheit über die tatsächlichen Verhältnisse (vgl. § 191 Abs. 3 StG). Die Vornahme einer Ermessensveranlagung erfolgte deshalb zu Recht. 6. 6.1. 6.1.1. Gegen Veranlagungen kann Einsprache erhoben werden (§ 192 Abs. 1 StG). Die Einsprache muss einen Antrag enthalten, aus dem hervorgeht, gegen welche Punkte der Veranlagung sich die Einsprache richtet. Zudem soll die Einsprache eine Begründung enthalten (§ 193 Abs. 1 StG).