5.2. Der vom KStA erstellte und von der Steuerkommission Q. übernommene Vermögensvergleich zeigt einen Einkommensüberschuss von -8- CHF 894.00. Dabei wurden bereits CHF 112'000.00 aufgerechnet. Insofern besteht ein Einkommensmanko von rund CHF 110'000.00. Hinsichtlich der vom Rekurrenten geführten Einzelunternehmen F., T., und E., T., stellten sich im Veranlagungsverfahren bzw. bei der Buchprüfung durch das KStA diverse Fragen, die nicht vollständig geklärt werden konnten (vgl. Schreiben des KStA an die Rekurrenten vom 7. Mai 2019). Das KStA bzw. das Gemeindesteueramt Q. waren also gehalten, Unterlagen einzufordern.