4.2. Mit Schreiben des Kantonalen Steueramtes, natürliche Personen Buchprüfung (nachfolgend KStA) vom 7. Mai 2019 wurden die Rekurrenten aufgefordert, diverse Unterlagen einzureichen und zu den beigelegten Vermögensvergleichen der Jahre 2015, 2016 und 2017 Stellung zu nehmen. Das KStA stellte diverse Mängel in den Buchhaltungen der drei von den Rekurrenten geführten Einzelunternehmen fest. Das KStA errechnete gestützt auf den Vermögensvergleich einen Einkommensüberschuss von monatlich CHF 75.00, wobei bereits ermessensweise ein Einkommen von CHF 112'000.00 eingesetzt wurde. Das KStA ging dabei von folgenden Angaben aus (in CHF):