"Die Schulden sind korrekt zu bemessen und die Ermessensaufrechnung ist um Fr. 66'000 zu reduzieren. Die AHV-Nachzahlung ist dann noch mit 10% zu berücksichtigen." Auf die Begründung wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. und B. liessen eine Replik erstatten. -3- 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat die Steuerakten 2014 von A. und B. beim Gemeindesteueramt Q. und weitere Unterlagen zur Buchprüfung beim Kantonalen Steueramt, Natürliche Personen Buchprüfung, beigezogen. -4-