Der Steuerwert ab Steuerperiode 2020 beträgt CHF 1'861'500." 8. B. und A. haben eine Replik eingereicht und an den mit Rekurs gestellten Anträgen festgehalten. 9. Das Spezialverwaltungsgericht hat am 29. September 2022 einen Augenschein mit Parteibefragung durchgeführt. 10. Mit Schreiben vom 30. September 2022 haben B. und A. den Rekurs zurückgezogen. Damit bleibt es bei den mit Einspracheentscheid vom 5. Februar 2021 vom KStA GS festgesetzten Werten. -4-