4. Alles- unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Kantonalen Steueramtes." 7. Mit Vernehmlassung hat das KStA GS folgenden Antrag gestellt: "Aus den oben dargelegten Erläuterungen ist der Rekurs in den Anträgen 1 und 3, sowie in dem Antrag zur Pos. 44.2 (zusätzlicher Mietwert), den Anträgen zum Schätzungsprotokoll Nr. C und dem Mietwert zur Kolonne 3 (RE-Anzahl, Pos. 44.1) abzuweisen. Der Antrag 2 wird, im Punkt 2.2 (Baujahr der Wohnung in Kolonne 1), teilweise stattgegeben. Der Eigenmietwert ab Steuerperiode 2020 (01.04.2020) beträgt CHF 20'304.