"1. Es ist richtigzustellen, dass die Liegenschaft Q./aaa per 1. April 2020 von A. von seinem Vater E. übernommen wurde und nicht, wie im Einspracheentscheid vom 5.2.2020 erwähnt per 20.02.2020. 2. Der Eigenmietwert ist auf maximal CHF 18'000.00 zu reduzieren. Eventualiter sei der Wert gemäss Eröffnung der Steuerwerte vom 15.09.2020 im Betrag von CHF 17'390.00 als Eigenmietwert festzulegen. 3. Der Steuerwert ist auf CHF 1'157'000.00 zu belassen. Eventualiter sei der Wert gemäss Eröffnung der Steuerwerte vom 15.09.2022 im Betrag von CHF 1'434'000.00 als Steuerwert zu übernehmen.