5. Mit Entscheid vom 5. Februar 2021 wies das KStA GS die Einsprache ab. In Reformatio in peius wurden der Eigenmietwert pro Jahr auf CHF 19'235.00 und der Steuerwert per 2020 auf CHF 1'774'700.00 erhöht. Dabei wurde einerseits neu von einer offensichtlich unrichtigen Schätzung und in der Folge auch von einer Änderung von Positionen, "welche sich aus dem Schätzungsgrund ergeben" ausgegangen. -3- 6. Den Einspracheentscheid vom 5. Februar 2021 haben B. und A. mit Rekurs vom 18. März 2021 an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen mit den Anträgen: