Das Gericht erkennt: 1. 1.1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird der Reingewinn für die Kan- tons- und Gemeindesteuern 2017 auf CHF 1'580'757.00 festgesetzt. Das steuerbare Eigenkapital beträgt CHF 2'210'339.00. 1.2. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Reingewinn für die direkte Bundessteuer 2017 auf CHF 1'580'757.00 festgesetzt. 2. Die Rekurrentin/Beschwerdeführerin hat die Kosten des Verfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 10'000.00, der Kanzleigebühr von CHF 260.00 und den Auslagen von CHF 100.00, insgesamt CHF 10'360.00, zu 70 % mit CHF 7'252.00 zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.