6.5.2. Der für die direkte Bundessteuer 2017 massgebliche Reingewinn beträgt CHF 1'580'757.00 (gleiche Berechnung wie bei den Kantons- und Gemeindesteuern 2017). 7. 7.1. Bei diesem Verfahrensausgang obsiegt die Rekurrentin/Beschwerdeführerin gemessen an ihren Anträgen zu rund 30 %. Sie hat daher die Kosten des Rekurs- und Beschwerdeverfahrens zu 70 % zu tragen (§ 189 Abs. 1 StG/Art. 144 Abs. 1 DBG). 7.2. 7.2.1. Die Vertreterin im Rekurs- und Beschwerdeverfahren amtet seit dem 30. Juni 2020 als Liquidatorin der Rekurrentin/Beschwerdeführerin. Damit hat sie Organstellung. Entsprechend ist zu prüfen, ob die Rekurrentin gleichwohl einen Anspruch auf eine Parteientschädigung hat.