6.5. 6.5.1. Im Ergebnis ist der Rekurs/die Beschwerde teilweise gutzuheissen. Der für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 massgebliche Reingewinn reduziert sich von CHF 2'212'958.00 um CHF 632'201.00 (Rückstellung Retrozessionen von CHF 478'201.00 abzüglich Auflösung Rückstellung K. CHF 31'000.00 abzüglich Korrektur Steueraufwand von CHF 129'000.00 - 17 - abzüglich bereits berücksichtigte Korrektur Steueraufwand von CHF 15'000.00 zuzüglich Verlustvortrag CHF 432'175.00 abzüglich bereits berücksichtigter Vorjahresverlust von CHF 103'175.00) auf CHF 1'580'757.00. Das steuerbare Eigenkapital beträgt CHF 2'210'339.00.