buchte Rückstellung von der Rekurrentin/Beschwerdeführerin selbst bereits im Jahr 2018 wieder auf CHF 670'000.00 (Eigenbestand an Titeln der I. AG und der C. AG per 31. Dezember 2018) reduziert wurde. Allein deshalb ist die im Geschäftsjahr 2017 verbuchte Rückstellung von CHF 2'310'105.00 nicht geschäftsmässig begründet und aufzurechnen.