Zumindest für einen rechtsgültigen Verzicht des Auftraggebers auf die Herausgabe von Retrozessionen und ähnlichen Einnahmen des Vermögensverwalters werden vom Bundesgericht relative hohe Anforderungen gesetzt. Die Gültigkeit eines Verzichts setzt voraus, dass der Auftraggeber über die zu erwartenden Retrozessionen vollständig und wahrheitsgetreu informiert ist, und dass sein Wille, auf deren Ablieferung zu verzichten, aus der Vereinbarung entsprechend deutlich hervorgeht.