zeichnende Kunde bestätigt, dass für die Vermögensanlagen bei der C., J., N. SA, O. und weitere von der A. angebotenen Vermögensanlagen die Beratungshaftung und -Verantwortlichkeit wie bis anhin bei der A. verbleiben würde. Mit Schreiben vom 22. Dezember 2014 informierte die A. die Kunden, die in Anleihensobligationen der C. investiert hatten, dass die Beratung für Finanzprodukte generell über die M. erfolgen würde, für ihre Investition in die C. und die Vermittlung aber einzig die A. verantwortlich sei." 7.4.2. Herausgabeansprüche für von der A. vereinnahmte Provisionen aus der Vermittlung von Anleihen und Aktien