Die Vermittlung von Anleihen habe sich aus den allgemeinen Dienstleistungen der A. ergeben, beispielsweise, wenn jemand etwas geerbt und nach Anlagemöglichkeiten gefragt habe. Man habe dann Vorschläge gemacht (vgl. die Dienstleistungen auf unserem Dienstleistungspapier), den Kunden aber nicht beraten, sondern über das Produkt informiert und die notwendigen Unterlagen abgegeben. Es würden viele Unternehmungen mit Investmentmöglichkeiten auf die A. zukommen. Diese würden jeweils auf ihre Sinnhaftigkeit geprüft und, ob diese rechtlich zulässig seien. Aus finanzmarktrechtlicher Sicht kämen ja nur gewisse Anlagemöglichkeiten in Frage.