Die C. AG verpflichtete sich im Gegenzug Kompensationszahlungen "im Umfange von jeweils der Hälfte des Nennwertes inklusive Agio betreffend der Anleihe aaa und jeweils der Hälfte des Nennwertes betreffend der Anleihe bbb gegenüber den jeweiligen Anleihensgläubigern", maximal CHF 10'800'000.00, zu leisten. In der Folge wurden von der Rekurrentin/Beschwerdeführerin verschiedene Abtretungsvereinbarungen mit Investoren abgeschlossen (vgl. Vernehmlassungsbeilage 6).