6.2.3. Am 11. Dezember 2018 wurde sodann die Vereinbarung (Vernehmlassungsbeilage 7) zwischen der C. AG und der Rekurrentin/Beschwerdeführerin abgeschlossen. Danach hatte die Rekurrentin/Beschwerdeführerin die Verpflichtungen der C. AG gegenüber den Anleihensgläubigern zu übernehmen und Forderungen selbständig zu tilgen und ebenso Aktien zu übernehmen. Die C. AG verpflichtete sich im Gegenzug Kompensationszahlungen "im Umfange von jeweils der Hälfte des Nennwertes inklusive Agio betreffend der Anleihe aaa und jeweils der Hälfte des Nennwertes betreffend der Anleihe bbb gegenüber den jeweiligen Anleihensgläubigern", maximal CHF 10'800'000.00, zu leisten.