6.2.2. Die Rekurrentin/Beschwerdeführerin hat Vermittlungsverträge abgeschlossen, so mit der I. AG vom 12./15. April 2013 und vom 24. April 2017 sowie mit der C. AG vom 12./15. April 2013 und 24. April 2017. Mit diesen Verträgen wurde insbesondere die Provisionierung der Rekurrentin/Beschwerdeführerin geregelt. Die Rekurrentin/Beschwerdeführerin hat gestützt auf die Verträge von der C. AG und der I. AG (somit von "Dritten" im Sinne der Rechtsprechung; vgl. Erw. 6.2.4.) in erheblichem Umfang Provisionen erhalten.