Um diesen Verlustgefahren Rechnung zu tragen, sei eine Rückstellung für Ansprüche aus Verpflichtungen von CHF 1.73 Mio. und eine Rückstellung von rund CHF 480'000.00 für Herausgabeansprüche von Retrozessionen gebildet worden. Diese Rückstellungen seien aus handelsrechtlicher Sicht zwingend vorzunehmen gewesen.