abgelöst. Mit Kunden der C. AG seien sodann von der Rekurrentin/Beschwerdeführerin Vereinbarungen geschlossen worden, mit denen Anteile der C. AG von CHF 5.82 Mio. gezeichnet worden seien. In den Vereinbarungen habe sich die Rekurrentin/Beschwerdeführerin verpflichtet, die Verpflichtungen der C. AG gegenüber den Anleihensgläubigern der Anleihen 2013 (aaa) und 2017 (bbb) sowie die Aktien zu übernehmen und selbständig zu tilgen. Auch seien von Kunden Aktien der I. AG im Wert von CHF 2.85 Mio. gekauft worden. Das Ausfallrisiko habe bei der Rekurrentin/Beschwerdeführerin somit mehrere Millionen betragen.