H. habe dem Verwaltungsrat der C. AG bis April 2018 angehört. Die Rekurrentin/Beschwerdeführerin habe bis Ende 2017 Anleihen der C. AG von CHF 10'000.00 gehalten. In den Jahren 2018 und 2019 seien (weitere) Rückkäufe erfolgt. Die im Jahr 2017 verbuchte Rückstellung von CHF 2'310'105.00 sei im Jahr 2018 auf CHF 670'000.00 reduziert worden, was dem Wert der noch selbst gehaltenen Wertschriften entsprochen habe. Die Differenz von CHF 1'640'105.00 sei über die Erfolgsrechnung aufgelöst worden. Im Dezember 2018 habe die Rekurrentin/Beschwerdeführerin mit der C. AG eine Ablösungsvereinbarung geschlossen. Die C. AG habe von den Investoren die Anleihensobligationen zu rund 50 % des Nominalwertes