Darüber hinausgehend kann im Rekursverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer 2017– nachdem der Rekurs/die Beschwerde betreffend das Steuerjahr 2015 zurückgezogen und die Veranlagungen 2016 nicht mit Rekurs/Beschwerde angefochten wurden – mangels Antrages keine zusätzliche Rückstellung betreffend Mikrokredit F. berücksichtigt werden.