Hingegen hat das KStA JP in Sachen Mikrokredit F. nachträglich vernehmlassungsweise eine Rückstellung im Geschäftsjahr 2016 anerkannt. Dementsprechend wurden vom KStA JP die daraus resultierenden Korrekturen vorgenommen bzw. deren Auswirkungen auch bei der Festsetzung der für das Jahr 2017 massgebenden Steuerfaktoren (insbesondere der veränderte Verlustvortrag; vgl. Erw. 4.5.) übernommen. Darüber hinausgehend kann im Rekursverfahren betreffend Kantons- und Gemeindesteuern sowie Direkte Bundessteuer 2017–