A. AG in Liquidation mit Sitz in S. mit Wirkung ab dem tt.mm. 2021 den Konkurs eröffnet. Die E. AG wurde als Konkursliquidatorin eingesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hat die verfügten Anordnungen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA mit Urteil vom 10. August 2021 (B-1113/2021) bestätigt. Dementsprechend ist die Liquidatorin zur Rekurs- und Beschwerdeführung legitimiert. 4. 4.1. Im Jahr 2017 war die Rekurrentin/Beschwerdeführerin im Kanton Aargau unbestrittenermassen kraft persönlicher Zugehörigkeit (100 %) steuerpflichtig.