2. 2.1. Mit Rekurs und Beschwerde vom 16. März 2021 hat die A. AG in Liquidation den Einspracheentscheid des KStA vom 11. Februar 2021 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2015 sowie direkte Bundesteuer 2015 an das Spezialverwaltungsgericht weitergezogen. Mit Schreiben vom 22. Juli 2021 hat die A. AG in Liquidation den Rekurs und die Beschwerde zurückgezogen. Das Spezialverwaltungsgericht hat das Verfahren infolge Gegenstandslosigkeit mit Beschluss vom 1. September 2021 von der Kontrolle abgeschrieben. Dementsprechend ist der prozessuale Antrag auf Verfahrensvereinigung gegenstandslos.