6. Das KStA beantragt die teilweise Gutheissung des Rekurses (recte: Rekurs und Beschwerde). Der steuerbare Reingewinn sei auf CHF 1'580'757.00 und das steuerbare Eigenkapital auf CHF 2'210'339.00 festzulegen. 7. Die A. AG in Liquidation hat mit Schreiben vom 22. Juli 2021 an den mit Rekurs/Beschwerde gestellten Anträgen festhalten lassen. 8. Die A. AG in Liquidation hat aufforderungsgemäss weitere Unterlagen einreichen lassen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: