4. Mit Entscheid vom 11. Februar 2021 hiess das KStA JP die Einsprache teilweise gut. Der für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 und die Direkte Bundessteuer 2017 massgebliche steuerbare Reingewinn wurde auf CHF 2'212'958.00 reduziert und das für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 massgebliche steuerbare Kapital auf CHF 2'513'540.00 festgesetzt. -3-