1.2. Mit Verfügung vom 27. August 2020 wurde die A. AG in Liquidation vom KStA JP für die Direkte Bundessteuer 2017 mit den gleichen Aufrechnungen wie bei den Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 2'608'996.00 veranlagt. 2. Mit Korrekturverfügungen vom 24. September 2020 wurde die A. AG in Liquidation für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 2'341'942.00 und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 2'922'096.00 (unverändert) sowie für die Direkte Bundesssteuer 2017 mit einem steuerbaren Reingewinn von CHF 2'341'942.00 veranlagt.