1. 1.1. Mit Verfügung vom 27. August 2020 wurde die A. AG in Liquidation vom Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion juristische Personen (JP), für die Kantons- und Gemeindesteuern 2017 zu einem steuerbaren Reingewinn von CHF 2'608'996.00 und zu einem steuerbaren Eigenkapital von CHF 2'922'096.00 veranlagt. Dabei wurden gegenüber der Selbstdeklaration verschiedene Aufrechnungen – so insbesondere eine Rückstellung betreffend die C. AG von CHF 2'310'105.00 – zum steuerbaren Reingewinn hinzugerechnet.