3.4. Die Abteilung Steuern der Gemeinde Q. beantragt die teilweise Gutheissung des Rekurses. Sie begründet dies wie folgt (Vernehmlassung vom 22. März 2021): "[…] Am 03.05.2019 ist Tochter F. [recte: F.] zur Welt gekommen. Der bezahlte Mutterschaftsurlaub dauerte 98 Tage oder 7 Wochen [recte: 14 Wochen], d.h. bis ca. 09.08.2019. […]