6.3. 6.3.1. Die Rekurrenten bewohnen seit dem 1. April 2019 in der Stadt Q. eine 3.5- Zimmerwohnung an der X-Strasse. Der Nettomietzins beträgt monatlich CHF 1'935.00 und die Nebenkosten CHF 165.00. In S. verfügen sie über eine 3.5 Zimmerwohnung im Eigentum. Die Rekurrenten bringen vor, dass die beiden Wohnungen zwar in ihrer Grösse vergleichbar seien, jedoch nicht im Ausbaustandard. Die Wohnung in Q. sei zweckmässig eingerichtet, verfüge über keinen Balkon, sei eher dunkel und verkehrstechnisch gut gelegen. Die Wohnung in S. hingegen habe einen hohen Ausbaustandard, verfüge über zwei Nasszellen, moderne Küchengeräte und einen verglasten Balkon mit viel Sicht in die Umgebung.