6.2. 6.2.1. Die Rekurrentin arbeitet bei der E. AG in Q. als Assistentin Leiter XZ in einem 100 % Pensum. Als Assistentin der Divisionsleitung sei eine der zentralen Aufgaben der Kontakt zu Betriebsleitern vor Ort, um kommunikative, organisatorische und projektbezogene Themen zu besprechen. Dies führe dazu, dass die Anwesenheit in Q. im Büro und in der Wohnung in Q. durchschnittlich nur zwei bis maximal 3 Tage pro Woche bestehe. Die Corona-Situation habe vorübergehend zu einer fast 100 % igen Tätigkeit im Homeoffice geführt, die mehrheitlich von S. aus wahrgenommen worden sei.