5. 5.1. Die Rekurrenten machen geltend, dass sie sich am 2. April 2019 in der Stadt Q. mit Nebenwohnsitz angemeldet hätten. Der Fragebogen für den Nebenwohnsitz sei ausgefüllt worden. Die Stadt Q. habe den Nebenwohnsitz für ein Jahr bewilligt. Am 27. Mai 2020 sei wiederum der Nebenwohnsitz in der Stadt Q. für ein weiteres Jahr bewilligt worden. Sie machen beide einen zu weiten Arbeitsweg von S. nach Q. geltend. Sie würden beabsichtigen, maximal bis zur Pensionierung in Q. zu bleiben. Ihre Familien und Freunde würden hauptsächlich in und um S. wohnen. In Q. -7-