So hat, gemäss der Rechtsprechung, ein unselbständig erwerbendes Ehepaar ohne Kinder, das während der Woche gemeinsam am Arbeitsort in einer Wohnung und am Wochenende an einem anderen Ort in einer Wohnung lebt, seinen Wohnsitz am Arbeitsort. Die Beziehungen zu einem Ort, an welchem ein kinderloses Ehepaar während der Woche wohnt und arbeitet, werden in aller Regel nach auch dann als stärker eingestuft, wenn die Beziehungen zum Wochenendaufenthaltsort intensiver sind, als dies bei gewöhnlichen Zweitwohnungen der Fall ist, indem nicht nur die Eheleute oder ein Partner dort ein Haus oder eine Wohnung haben, sondern auch aus