4.3.3. Bei Verheirateten und Konkubinatspaaren in gefestigter Beziehung ist für jeden Partner aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen und damit der steuerrechtliche Wohnsitz (Hauptsteuerdomizil) befindet. Bei gemeinsamen Wochen- und Freizeitaufenthalt überwiegen in der Regel die Beziehungen zum Arbeits- bzw. Wochenaufenthaltsort, wenn der Aufenthalt an diesem nicht von vornherein provisorischer Natur bzw. zeitlich begrenzt ist.