42 StHG) entspricht (SGE vom 17. Dezember 2015 [3-RV.2015.123]; O. Margraf/M. Seiler, Das interkantonale Steuerrecht in den Verfahren der kantonalen Steuerverwaltungen, IFF Forum für Steuerrecht, 3/2021, S. 205). 5.2.3. Das Vorgehen des KStA JP, ein eigenes Veranlagungsverfahren durchzuführen und in diesem eine Steuererklärung einzuverlangen, ist somit in rechtlicher Hinsicht nicht zu beanstanden, auch wenn dadurch zweifellos eine gewisse Rechtsunsicherheit und ein Mehraufwand entstehen können.