5.2. 5.2.1. Eine Verfahrensvorschrift, welche bei geteilter Steuerpflicht (persönliche Zugehörigkeit im Kanton X und wirtschaftliche Zugehörigkeit in mehreren anderen Kantonen) die ausschliessliche oder primäre Veranlagungskompetenz dem Kanton X zuweisen würde, enthält weder das StHG, noch die Verordnung über die Anwendung des Steuerharmonisierungsgesetzes im interkantonalen Verhältnis vom 9. März 2001 (VStHG).