1. Der Rekurs sei gutzuheissen, der Nichteintretensentscheid des Kantonalen Steueramtes Aargau im Zusammenhang mit der Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2016 sei aufzuheben und das Verfahren sei an das Kantonale Steueramt Aargau zur Veranlagung gestützt auf die am 12. Februar 2019 zugestellte Steuererklärung, inkl. Jahresrechnung 2016, zurückzuweisen;