1. a) Das bestehende Eheschutzurteil mit einer monatlichen Unterhaltsverpflichtung des Klägers von CHF 19'950 wird einverständlich insoweit abgeändert, als ab 1. Juli 2020 bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils im Unterhaltspunkt, längstens bis 31. Dezember 2025, ein monatlich vorschüssig zu zahlender ehelicher Unterhaltsbeitrag von CHF 25'000.00 geschuldet ist. -5-