2.2. Mit Vereinbarung betreffend "Abänderung ehelicher Unterhalt, Scheidungsverfahren, Nebenfolgen der Ehescheidung (Teileinigung)" vom 17./19. Juni 2020 haben die Rekurrentin und ihr Ehemann unter anderem das Folgende beschlossen: "II. ABÄNDERUNG DER EHESCHUTZRICHTERLICHEN UNTERHALTS- VERPFLICHTUNG