"Die Einsprache wird teilweise gutgeheissen. Das steuerbare Einkommen verändert sich aufgrund der neuen Ausscheidung auf Fr. 241'809 zum Satz von Fr. 242'486 (unverändert), das steuerbare Vermögen reduziert sich um Fr. 219'450 und verändert sich aufgrund der neuen Ausscheidung auf Fr. 421'163 zum Satz von Fr. 431'803." 4. Den Einspracheentscheid vom 18. Januar 2021 (Zustellung am 20. Januar 2021) hat A. mit rechtzeitigem Rekurs vom 18. Februar 2021 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie beantragt,