"1. Die Aufrechnung der Unterhaltsbeiträge von Fr. 219'450 sind zu streichen. 2. Das Guthaben der Unterhaltszahlungen von Fr. 219'450 ist zu streichen. 3. Bezüglich der Liegenschaft in S. sind die Mietzinseinnahmen von Fr.12'000, die Liegenschaftsunterhaltskosten von Fr. 2'400 und die Schuldzinsen von Fr. 4'047 zu korrigieren." 3. Mit Entscheid vom 18. Januar 2021 fasste die Steuerkommission Q. den folgenden Beschluss: