9.2.5. Im Schreiben der Rekurrenten vom 4. September 2021 an das Gemeindesteueramt Q. führen diese, entgegen den bisherigen Aussagen, aus, dass der Rekurrent vom Vermögen seiner Mutter als Schenkung und Erbvorbezug CHF 220'000.00 zum Kauf von zwei Landparzellen in S. erhalten habe. Diese Aussage widerspricht einerseits der Steuererklärung der Rekurrenten, wonach diese keine Schenkung erhalten haben. Andererseits wider- - 13 - spricht sie auch dem Aussageverhalten der Rekurrenten sowohl im Veran- lagungs- als auch im Einspracheverfahren, wonach die Schenkung CHF 100'000.00 bzw. CHF 110'000.00 betragen haben soll.