9.2.4. Weiter ist zu bemerken, dass das Konto, lautend auf A., auf welches der Anteil "L." der Wohnung in U. überwiesen wurde (IBAN CHiii), in der Steuererklärung 2016 nicht deklariert ist. Dieses Konto wurde im Vermögensvergleich entsprechend auch nicht berücksichtigt. Sollten die Rekurrenten vorbringen wollen, dass der "Anteil L." von CHF 110'000.00 einen Teil des Einkommensmankos ausmache, könnten sie nichts zu ihren Gunsten ableiten.