Die Schenkung der Mutter wurde, entgegen den Behauptungen der Rekurrenten, im Vermögensvergleich mit CHF 100'000.00 berücksichtigt. Selbst dann ergab sich im Vermögensvergleich noch ein Einkommensmanko von CHF 203'055.00. Dieses wurde in der Veranlagungsverfügung um CHF 10'000.00 reduziert, da die Schenkung insgesamt CHF 110'000.00 betragen habe (Aufrechnung von CHF 193'000.00 in der Veranlagungsverfügung).