9.2.3. Der Rekurrent erklärte weiter, dass der Verkaufserlös der Wohnung in U. als Schenkung zwischen ihm und seinen Brüdern aufgeteilt worden sei. Da noch nicht alle Zahlungen per 31. Dezember 2016 getätigt worden seien, sei dem Rekurrenten ein Restanzbetrag von CHF 220'000.00 als übriges Einkommen angerechnet worden (Schreiben der Rekurrenten an das Gemeindesteueramt Q. vom 30. April 2021).