Am 28. Dezember 2016 gingen von H. weitere CHF 60'000.00 auf das genannte Raiffeisenkonto des Rekurrenten ein. Auf dem Raiffeisenbankkonto waren also per 31. Dezember 2016 maximal CHF 220'000.00 aus dem Verkauf der Wohnung in U.. Davon standen dem Rekurrenten CHF 110'000.00 als Schenkung zu. Unklar und nicht bewiesen ist, dass die Differenz von CHF 110'000.00 von H. (und insbesondere die kurz vor Jahresende überwiesenen CHF 60'000.00) auch in irgendeiner Weise den Wohnungsverkauf in U. betrafen.